St. Lambertus, Düsseldorf und Meerbusch-Büderich:Kirchenvorstandswahl 2027 - Wahlrecht in unserer Pfarrei beantragen

Liebe Gemeindemitglieder,
am 13. und 14. März 2027 findet für unsere dann neu fusionierte Pfarrei St. Lambertus die Kirchenvorstandswahl statt. Alle Gemeindemitglieder ab 16 Jahren, die schon vor dem 13. September 2026 in Büderich, dem linksrheinischen Düsseldorf oder in der Altstadt ihren ersten Wohnsitz hatten (also im Gebiet der bisherigen drei Pfarreien), sind wahlberechtigt.
Sollten Sie in einer anderen Gemeinde des Erzbistums Köln oder in einer der unmittelbar angrenzenden Diözesen leben, können Sie in einem unserer Pfarrbüros einen Antrag auf Zulassung zur Wahl bei uns stellen. Zugleich werden Sie aus der Wählerliste Ihrer Wohnsitzpfarrei gestrichen, da das Wahlrecht nur einmal ausgeübt werden kann.
Ihr Antrag muss bis spätestens zum 12. Oktober 2026 gestellt werden.
Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen und anschließend ausgefüllt in einem unserer Pfarrbüros einreichen.